Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht
Neben dem GARAN-Label legt die Verordnung (EU) 2025/1960 ein zweites harmonisiertes Element fest: die Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sie erinnert Verbraucher daran, dass für Waren nach EU-Recht eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gilt, nach nationalem Recht möglicherweise länger, und welche Abhilfen ihnen zustehen.
Anders als das Label ist die Mitteilung für jeden Unternehmer verpflichtend, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig davon, ob ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt. Sie wird auf Ebene des Geschäfts angezeigt, nicht je Produkt. Nichts daran ist editierbar, es gibt also nichts zu erzeugen.
Offizielle Mitteilung herunterladen
Wählen Sie Ihre Sprache und laden Sie die Originaldatei der Kommission herunter. Das PDF in Farbe oder Schwarz-Weiß ist für den Druck in A4 oder größer gedacht; SVG und PNG sind für die digitale Nutzung oder Ihren eigenen Druckprozess.

Die Dateien sind unveränderte Kopien der von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, veröffentlichten Dateien. Sie können sie auch von der Seite der Kommission zu Mitteilung und Label herunterladen.
Wo sie anzuzeigen ist
- Ladengeschäft: farbig oder schwarz-weiß gedruckt, mindestens A4, an einer gut sichtbaren Stelle wie dem Eingang, als Wand- oder Gangposter oder an der Kasse. Nutzen Sie A3 bis A1 für größere Betrachtungsabstände.
- Online-Shop: die farbige RGB-Version, in der Standardgröße lesbar, erreichbar über einen klar formulierten Link wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ im Kopfbereich, auf Produktseiten oder im Bestellvorgang. Ergänzen Sie einen anklickbaren Link auf dieselbe Seite wie der QR-Code.
- Bestätigungs-E-Mail: Nehmen Sie die Mitteilung zusammen mit den übrigen Vertragsinformationen in die Bestellbestätigung auf. Einzelheiten: wo die Gewährleistungsmitteilung anzuzeigen ist.