Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht
Neben dem GARAN-Label legt die Verordnung (EU) 2025/1960 ein zweites harmonisiertes Element fest: die Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Sie erinnert Verbraucher daran, dass für Waren nach EU-Recht eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gilt, nach nationalem Recht möglicherweise länger, und welche Abhilfen ihnen zustehen.
Die Mitteilung ist bei Warenverkäufen an Verbraucher im anwendbaren nationalen Informationsregime erforderlich, unabhängig von einer Herstellergarantie. Ausnahmen und nationale Umsetzung sind relevant. Zeigen Sie sie gut sichtbar auf Shop-Ebene; mehrere Platzierungen können nötig sein. Lassen Sie die amtliche Grafik unverändert.
Offizielle Mitteilung herunterladen
Wählen Sie Ihre Sprache und laden Sie die Originaldatei der Kommission herunter. Das PDF in Farbe oder Schwarz-Weiß ist für den Druck in A4 oder größer gedacht; SVG und PNG sind für die digitale Nutzung oder Ihren eigenen Druckprozess.

Die Dateien sind unveränderte Kopien der von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher, veröffentlichten Dateien. Sie können sie auch von der Seite der Kommission zu Mitteilung und Label herunterladen.
Wo sie anzuzeigen ist
- Ladengeschäft: farbig oder schwarz-weiß gedruckt, mindestens A4, an einer gut sichtbaren Stelle wie dem Eingang, als Wand- oder Gangposter oder an der Kasse. Nutzen Sie A3 bis A1 für größere Betrachtungsabstände.
- Online-Shop: die farbige RGB-Version, in der Standardgröße lesbar, erreichbar über einen klar formulierten Link wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ im Kopfbereich, auf Produktseiten oder im Bestellvorgang. Ergänzen Sie einen anklickbaren Link auf dieselbe Seite wie der QR-Code.
- Dauerhafte Bestätigung: Stellen Sie die erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, üblicherweise per Bestätigungsmail, bereit, soweit dies nicht schon vor Vertragsschluss geschehen ist. Online bleibt die Farbversion maßgeblich. Details: Platzierung der Mitteilung.
