Die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht ist neben dem GARAN-Label das zweite Element, das die Verordnung (EU) 2025/1960 festlegt. Sie betrifft weit mehr Unternehmen als das Label. Diese Anleitung erklärt, wer sie anzeigen muss und wo. Die amtlichen Dateien in allen 24 EU-Sprachen finden Sie auf der Seite zum Gewährleistungslabel.
Kernpunkt: Jeder Unternehmer, der Waren an Verbraucher verkauft, muss die Mitteilung ab dem 27. September 2026 anzeigen, einmal je Shop: als Aushang in mindestens A4 im Ladengeschäft, als deutlich verlinkte Seite im Online-Shop und in der Bestellbestätigung.
Was die Mitteilung aussagt
Die Mitteilung erinnert Verbraucher daran, dass für Waren nach EU-Recht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren gilt, nach nationalem Recht womöglich länger. Sie erklärt, welche Rechte bei einer mangelhaften Ware bestehen und dass gewerbliche Garantien, einschließlich der Haltbarkeitsgarantie, zusätzlich zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht hinzukommen.
Gestaltung und Inhalt sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Keines ihrer Elemente ist editierbar, es gibt also nichts zu generieren. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Mitteilung in allen 24 Amtssprachen, in Farbe und in Schwarzweiß, als PDF, SVG, PNG und JPG.
Wer sie anzeigen muss
Anders als das Label ist die Mitteilung für jeden Unternehmer Pflicht, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig davon, ob ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt. Sie wird auf Shop-Ebene gezeigt, nicht je Produkt. Ein Geschäft mit einer einzigen Produktkategorie und ein Marktplatzhändler mit Tausenden Angeboten haben dieselbe Pflicht: eine Mitteilung, gut sichtbar platziert.
Das Label ist dagegen nur für bestimmte Produkte mit einer qualifizierenden Herstellergarantie erforderlich; siehe Ist das GARAN-Label Pflicht?.
Ladengeschäft
Drucken Sie die Mitteilung in Farbe oder Schwarzweiß in A4 oder größer und platzieren Sie sie an gut sichtbarer Stelle:
- am Eingang;
- als Wand- oder Gangaushang;
- an der Kasse.
Wählen Sie die Größe nach dem Betrachtungsabstand: A4 an der Kasse, A3 bis A1 für eine Wand oder den Eingang. Verwenden Sie die für den Druck vorbereiteten PDF-Dateien der Kommission.
Online-Shop
Zeigen Sie die RGB-Farbversion, in Standardgröße lesbar. Sie muss über einen klar formulierten Link erreichbar sein, etwa „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“:
- im Kopf- oder Fußbereich jeder Seite;
- auf Produktseiten;
- im Bestellvorgang.
Die Mitteilung sollte beim ersten Klick oder Roll-over erscheinen. Verstecken Sie sie nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Mitteilung enthält einen QR-Code; wo immer sie online gezeigt wird, ergänzen Sie einen klickbaren Link auf dieselbe Seite wie der QR-Code.
Bestätigungsmail
Nehmen Sie die Mitteilung zusammen mit den übrigen Vertragsinformationen in die Bestellbestätigung auf. Verwenden Sie das farbige PNG oder JPG oder hängen Sie das PDF an, in der Sprachfassung, die der Sprache Ihres Shops entspricht.
Welche Datei wofür
- PDF, Farbe oder Schwarzweiß: Druck in A4 oder größer.
- SVG: Vektorversion für den eigenen Druckworkflow oder eine scharfe Bildschirmanzeige.
- PNG oder JPG: Seiten im Online-Shop und E-Mails.
Alle Dateien auf der Seite zum Gewährleistungslabel sind unveränderte Kopien der Originale der Kommission.
FAQ
Ich verkaufe nur digitale Inhalte. Brauche ich die Mitteilung?
Die Mitteilung betrifft das gesetzliche Gewährleistungsrecht für Waren. Die Quellen dieser Website behandeln rein digitale Angebote nicht; prüfen Sie Ihre nationale Umsetzung oder fragen Sie Ihre Verbraucherbehörde.
Brauche ich eine Mitteilung je Sprache?
Zeigen Sie die Mitteilung in der Sprache, in der Sie verkaufen. Läuft Ihr Shop in mehreren Sprachen, zeigen Sie in jeder die passende Sprachfassung.
Darf ich Mitteilung und Label in einer Grafik zusammenfassen?
Nein. Es sind zwei getrennte harmonisierte Elemente mit festgelegter Gestaltung. Zeigen Sie die Mitteilung einmal je Shop und das Label je abgedecktem Produkt.
Sources
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission, Anhang I
- Praktische Leitlinien und Vektordateien zu Mitteilung und Kennzeichnung, Europäische Kommission
- Garantien und Rückgabe: das gesetzliche Gewährleistungsrecht, Ihr Europa
- EU-Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label: Leitfaden für Unternehmen, Ihr Europa