Rechtsgrundlage
Eingeführt wurde das Label durch die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie änderte die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ea, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la und Artikel 22a.
Gestaltung und Inhalt sind in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission festgelegt. Anhang I derselben Verordnung regelt die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Die Mitgliedstaaten wenden ihre nationale Umsetzung der Richtlinie ab dem 27. September 2026 an. Die Durchführungsverordnung gilt ab diesem Datum unmittelbar, sodass die Gestaltungsregeln EU-weit identisch sind.
Daten und nationale Gesetze: Rechtsgrundlage und Zeitplan.