Drei EU-Rechtsakte und ein Satz Leitlinien definieren das GARAN-Label und die harmonisierte Mitteilung. Die nationalen Gesetze ergänzen die Durchsetzung. Diese Anleitung listet auf, was jedes Dokument regelt und welche Fristen zählen.
Kernpunkt: Die Richtlinie (EU) 2024/825 schuf die Pflicht, die Verordnung (EU) 2025/1960 legte die Gestaltung fest, und beide gelten ab dem 27. September 2026. Die Verordnung gilt unmittelbar, das Label sieht deshalb in jedem Mitgliedstaat gleich aus.
Richtlinie (EU) 2024/825
Die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel änderte zwei Richtlinien: die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU.
Für Label und Mitteilung sind die Änderungen der Richtlinie 2011/83/EU einschlägig:
- Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ea und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe la: Der Unternehmer muss den Verbraucher mithilfe der harmonisierten Kennzeichnung informieren, wenn der Hersteller eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware über mehr als zwei Jahre anbietet und sie dem Unternehmer zur Verfügung gestellt hat;
- Artikel 22a: Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zu Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung und der harmonisierten Kennzeichnung.
Die Richtlinie definiert die Garantie selbst durch Verweis auf Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf, der gewerbliche Garantien regelt.
Verordnung (EU) 2025/1960
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission vom 25. September 2025 legt Gestaltung und Inhalt beider Elemente fest:
- Anhang I: die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht;
- Anhang II: die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, das GARAN-Label, samt Farben, festen Elementen und den drei editierbaren Feldern.
Die Verordnung gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Die nationale Umsetzung kann Gestaltung, Farben und Größenregeln nicht ändern.
Praktische Leitlinien der Kommission
Im April 2026 veröffentlichte die Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Kommission praktische Leitlinien für Verkäufer und Hersteller, zusammen mit hochauflösenden Vektordateien der Mitteilung und der Kennzeichnung in allen 24 Sprachen. Die Leitlinien behandeln die Platzierung online und offline, das verschachtelte Format, Mindestgrößen, den QR-Code und eine Liste des Erlaubten und Untersagten. Siehe Regeln für das GARAN-Label.
Nationale Umsetzung
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie (EU) 2024/825 bis zum 27. März 2026 umsetzen und die Regeln ab dem 27. September 2026 anwenden. Jedes Land schreibt die Pflicht in sein eigenes Verbraucherrecht und benennt die Aufsichtsbehörde und die Sanktionen. Zeitpunkt und Wortlaut unterscheiden sich, Label und Mitteilung nicht.
Länderanleitungen auf dieser Website: Tschechien, Slowakei, Deutschland.
Zeitleiste
- 28. Februar 2024: Richtlinie (EU) 2024/825 angenommen.
- 25. September 2025: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 angenommen; am 2. Oktober 2025 im Amtsblatt veröffentlicht.
- 27. März 2026: Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten.
- 1. April 2026: praktische Leitlinien und Vektordateien der Kommission veröffentlicht.
- 27. September 2026: Label und Mitteilung werden EU-weit Pflicht.
Was das für Sie bedeutet
- Hersteller: Entscheiden Sie, welche Modelle eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware tragen, und teilen Sie die Dauer Ihren Unternehmern vor dem 27. September 2026 mit.
- Unternehmer: Zeigen Sie das GARAN-Label für diese Modelle online und im Laden und zeigen Sie die harmonisierte Mitteilung in jedem Shop. Erstellen Sie die Labels im Generator und laden Sie die Mitteilung auf der Seite zum Gewährleistungslabel.
FAQ
Mein Land hat sein Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet. Gilt das Label trotzdem?
Die Verordnung (EU) 2025/1960 gilt ab diesem Datum unmittelbar, unabhängig vom nationalen Recht. Die Pflicht zur Anzeige des Labels folgt aus der geänderten Richtlinie 2011/83/EU und braucht die nationale Umsetzung. Prüfen Sie den Stand in Ihrem Land; die Anleitung zu Tschechien zeigt ein Beispiel für eine verspätete Umsetzung.
Ändert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist?
Nein. Die Mitteilung beschreibt das bestehende gesetzliche Gewährleistungsrecht von mindestens zwei Jahren nach EU-Recht. Das nationale Recht kann eine längere Frist vorsehen, und die Mitteilung weist darauf hin.
Wo finde ich den amtlichen Text?
Auf EUR-Lex, verlinkt weiter unten. Die Leitlinien und Dateien der Kommission stehen auf der Kommissionsseite zu Mitteilung und Kennzeichnung.
Sources
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission
- Praktische Leitlinien und Vektordateien zu Mitteilung und Kennzeichnung, Europäische Kommission
- EU-Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label: Leitfaden für Unternehmen, Ihr Europa
- Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, Ihr Europa