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GARAN-Label in der Slowakei: Gesetz Nr. 310/2025 Slg.

GARAN-Label in der Slowakei: Gesetz Nr. 310/2025 Slg. zum Verbraucherschutzgesetz, der Wortlaut von § 5, die Begriffe, die SOI und der Stichtag 2026.

Veröffentlicht am 6. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Die Slowakei hat ihre Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 im Oktober 2025 verabschiedet. Das GARAN-Label heißt harmonizované označenie, die harmonisierte Mitteilung harmonizované oznámenie. Beide Pflichten treten am 27. September 2026 als neue Buchstaben des § 5 des Verbraucherschutzgesetzes in Kraft.

Kernpunkt: Das Gesetz Nr. 310/2025 Slg. fügt in § 5 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. die Buchstaben f und g ein. Ab dem 27. September 2026 muss jeder Unternehmer Verbraucher mittels der harmonisierten Mitteilung informieren und die harmonisierte Kennzeichnung verwenden, wenn ein Hersteller oder Importeur eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt.

Das Umsetzungsgesetz

Das Gesetz Nr. 310/2025 Slg. (zákon č. 310/2025 Z. z.) vom 21. Oktober 2025 ändert das Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz (zákon o ochrane spotrebiteľa) und mehrere weitere Gesetze. Es wurde am 19. November 2025 in der Gesetzessammlung veröffentlicht.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft, mit zwei späteren Terminen für einzelne Punkte. Die Bestimmungen zur harmonisierten Mitteilung und Kennzeichnung, Artikel I Nummern 4 und 5, gelten ab dem 27. September 2026.

Was das Gesetz regelt

Nummer 4 fasst § 5 Abs. 1 Buchst. f des Verbraucherschutzgesetzes neu. Vor Vertragsschluss muss der Unternehmer (obchodník) den Verbraucher über die gesetzliche Mängelhaftung des Unternehmers für die Ware (zákonná zodpovednosť obchodníka za vady tovaru) einschließlich ihrer Dauer informieren.

Diese Information wird in klarer Weise und mindestens in Form und Umfang der Sonderregelung zum harmonizované oznámenie erteilt.

Nummer 5 fügt § 5 Abs. 1 Buchst. g ein. Der Unternehmer muss über das Bestehen und die Dauer einer Verbrauchergarantie für die Haltbarkeit der Ware (spotrebiteľská záruka na životnosť tovaru) informieren. Die Pflicht greift, wenn der Hersteller oder Importeur die Garantie kostenlos, für die gesamte Ware, über mehr als zwei Jahre gewährt und die Information dem Unternehmer zur Verfügung gestellt hat.

Diese Information wird zusammen mit einem Hinweis auf die gesetzliche Mängelhaftung in klarer Weise und mindestens in Form und Umfang der Sonderregelung zur harmonizované označenie erteilt.

Die Sonderregelung ist in beiden Fällen die Verordnung (EU) 2025/1960, im Gesetz zitiert als die Verordnung über Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.

Slowakische Begriffe

  • harmonizované označenie: das GARAN-Label; die slowakische Fassung der Verordnung nennt es harmonizované označenie obchodnej záruky životnosti;
  • harmonizované oznámenie: die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht, slowakisch harmonizované oznámenie o zákonnej záruke súladu;
  • spotrebiteľská záruka na životnosť tovaru: die Verbrauchergarantie für die Haltbarkeit der Ware, definiert durch Verweis auf § 626 Abs. 2 des Zivilgesetzbuchs;
  • zákonná zodpovednosť za vady: die gesetzliche Mängelhaftung, das slowakische Gegenstück zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht;
  • obchodník, výrobca, dovozca: Unternehmer, Hersteller, Importeur.

Das Label selbst ist in jeder Sprache gleich. Erstellen Sie es im Generator und laden Sie die slowakische Mitteilung auf der Seite zum Gewährleistungslabel.

Wo anzuzeigen

Die Begründung erwartet, wie die slowakische Fachpresse zusammenfasst, dass die Mitteilung hinreichend deutlich gezeigt wird. Genannte Beispiele sind eine Ladenwand, der Bereich an der Kasse und online ein allgemeiner Hinweis auf der Website des Unternehmers.

Das Label bezeichnet die abgedeckten Produkte: auf der Verpackung, im Regal oder online neben dem Produktbild. Die Einzelheiten ergeben sich aus den EU-Leitlinien; siehe GARAN-Label online und GARAN-Label im Druck und im Ladengeschäft.

Aufsicht und Sanktionen

Die slowakische Handelsinspektion (Slovenská obchodná inšpekcia, SOI) ist das staatliche Kontrollorgan für den Binnenmarkt in Verbraucherschutzfragen. Sie arbeitet nach dem Gesetz Nr. 128/2002 Slg. und beaufsichtigt die Pflichten der Unternehmer nach dem Verbraucherschutzrecht.

Die konkreten Geldbußen für Verstöße gegen § 5 Abs. 1 Buchst. f und g ließen sich aus den für diese Anleitung verwendeten Quellen nicht bestätigen; prüfen Sie § 5 und die Sanktionsvorschriften des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. in der geltenden Fassung.

Was jetzt zu tun ist

  1. Fragen Sie Hersteller und Importeure, welche Modelle eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware tragen.
  2. Erzeugen Sie die Labels und platzieren Sie sie auf Produktseiten, vor der Bestellung und in Bestätigungsmails oder auf Verpackungen und Regaletiketten.
  3. Zeigen Sie die slowakische Mitteilung in jedem Geschäft und verlinken Sie sie online gut sichtbar; siehe wo Sie das Gewährleistungslabel anzeigen.

FAQ

Ist das slowakische Gesetz bereits in Kraft?

Ja, allgemein seit dem 1. Januar 2026. Die Punkte zur Mitteilung und zur Kennzeichnung gelten ab dem 27. September 2026.

Verwendet das slowakische Gesetz das Wort GARAN?

Nein. Das Gesetz spricht von harmonizované označenie. GARAN ist der feste Titel, der auf dem Label selbst gedruckt ist.

Trifft die Pflicht den Unternehmer oder den Hersteller?

Die Informationspflicht trifft den Unternehmer. Sie wird ausgelöst, wenn der Hersteller oder Importeur die Garantieinformation dem Unternehmer zur Verfügung gestellt hat.

Sources

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