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Ratgeber

GARAN-Label in Deutschland: harmonisierte Kennzeichnung im EGBGB

Wie Deutschland GARAN-Label und Gewährleistungslabel umsetzt: das Gesetz vom 3. Februar 2026, Art. 246 und 246a EGBGB, die Begriffe und die Durchsetzung.

Veröffentlicht am 6. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Deutschland hat die Label- und Mitteilungspflichten der Richtlinie (EU) 2024/825 im Februar 2026 umgesetzt. Das GARAN-Label ist die harmonisierte Kennzeichnung, die Mitteilung die harmonisierte Mitteilung. Beide stehen in den vorvertraglichen Informationspflichten des EGBGB und gelten ab dem 27. September 2026.

Kernpunkt: Das Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) ergänzt Art. 246 Abs. 1 und Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB mit Wirkung zum 27. September 2026 um die harmonisierte Mitteilung und die harmonisierte Kennzeichnung. Eine eigene Aufsichtsbehörde gibt es nicht; Verstöße werden wettbewerbsrechtlich verfolgt, meist per Abmahnung.

Das Umsetzungsgesetz

Einschlägig ist das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026. Es wurde am 5. Februar 2026 als BGBl. 2026 I Nr. 28 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Der überwiegende Teil trat am 19. Juni 2026 in Kraft. Artikel 1 Nummer 5 und Artikel 3, die die Label- und Mitteilungspflichten enthalten, treten am 27. September 2026 in Kraft.

Ein zweites Gesetz, das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19. Februar 2026), setzt den Teil der Richtlinie zu Umweltaussagen im UWG um. Es gilt ebenfalls ab dem 27. September 2026, betrifft das Label aber nicht.

Was das Gesetz regelt

Artikel 3 ändert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) an zwei Stellen mit gleichem Wortlaut:

  • Art. 246 Abs. 1 Nummern 5 und 5a EGBGB für im Ladengeschäft geschlossene Verträge;
  • Art. 246a § 1 Abs. 1 Nummern 11 und 11a EGBGB für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, was Online-Shops erfasst.

Nummer 5 und Nummer 11 verpflichten den Unternehmer, über das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wesentlichen Elemente einschließlich der Mindestdauer von zwei Jahren in hervorgehobener Weise mittels der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Verordnung (EU) 2025/1960 zu informieren.

Nummer 5a und Nummer 11a gelten, wenn der Hersteller dem Verbraucher eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware, ohne zusätzliche Kosten und über mehr als zwei Jahre gewährt und diese Information dem Unternehmer zur Verfügung stellt.

Der Unternehmer muss dann angeben, dass für die Ware eine solche Garantie gilt, wie lange sie dauert, und auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Das geschieht in hervorgehobener Weise mittels der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II der Verordnung.

Deutsche Begriffe

  • harmonisierte Kennzeichnung: das GARAN-Label; die Fachpresse nennt es auch Garantielabel;
  • harmonisierte Mitteilung: die Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht; die Fachpresse nennt sie auch Gewährleistungslabel;
  • gewerbliche Haltbarkeitsgarantie: die gewerbliche Garantie für die Haltbarkeit;
  • gesetzliches Gewährleistungsrecht: der deutsche Name für die gesetzliche Garantie der Vertragsmäßigkeit;
  • Unternehmer, Hersteller: die beiden Rollen, an die die Pflichten anknüpfen.

Das Label ist in jedem Mitgliedstaat identisch. Erstellen Sie es im Generator und laden Sie die deutsche Mitteilung auf der Seite zum Gewährleistungslabel.

Anwendungsbereich und Ausnahmen

Die Pflichten gelten für den Verkauf von Waren an Verbraucher, im Laden und online, einschließlich Marktplatzangeboten. Reine Geschäfte zwischen Unternehmen sind nicht erfasst.

Industrie- und Handwerkskammern weisen darauf hin, dass die allgemeinen Ausnahmen von den vorvertraglichen Informationspflichten weiterhin gelten, etwa für Geschäfte des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden, nach § 312 Abs. 2 BGB. Prüfen Sie, ob eine solche Ausnahme für Ihren Vertriebskanal gilt, bevor Sie sich darauf verlassen.

Durchsetzung

Deutschland hat keine Behörde, die diese Informationspflichten unmittelbar beaufsichtigt. Verstöße gegen Art. 246 und 246a EGBGB werden als Wettbewerbsverstöße behandelt. Mitbewerber und Verbraucherverbände können abmahnen und nach UWG und Unterlassungsklagengesetz auf Unterlassung klagen.

Wirtschaftsanwälte erwarten, dass die fehlende Mitteilung und das fehlende Label leichte Ziele werden, weil sie sich mit einem Screenshot eines Online-Shops dokumentieren lassen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Fragen Sie Hersteller, welche Modelle eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware tragen, und halten Sie die Dauer fest.
  2. Zeigen Sie das Label auf der Produktseite, vor der Bestellung und in der Bestellbestätigung; siehe GARAN-Label online.
  3. Zeigen Sie die deutsche Mitteilung in jedem Geschäft und verlinken Sie sie online gut sichtbar; siehe wo Sie das Gewährleistungslabel anzeigen.

FAQ

Brauche ich das Label, wenn ich nur meine eigene Händlergarantie gewähre?

Nein. Der deutsche Wortlaut stellt wie die Richtlinie auf eine vom Hersteller gewährte Garantie ab. Eine eigene Händlergarantie löst das Label nicht aus.

Ändert das deutsche Gesetz die Größen- oder Farbregeln?

Nein. Es verweist auf Anhang II der Verordnung (EU) 2025/1960 und fügt der Gestaltung nichts hinzu. Es gelten die Leitlinien der Kommission; siehe Regeln für das GARAN-Label.

Ist die Mitteilung in der Bestellbestätigung erforderlich?

Art. 246a EGBGB regelt die Informationen, die bei Fernabsatzverträgen zu erteilen sind, und die Leitlinien der Kommission erwarten Mitteilung und Label in der Bestätigungsmail. Nehmen Sie beides auf.

Sources

Label erstellenAlle Ratgeber

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