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Ratgeber

GARAN-Label in Tschechien: harmonizovaný štítek und der Gesetzentwurf

GARAN-Label in Tschechien: Entwurf 53 zum Zivilgesetzbuch und zum Verbraucherschutzgesetz, die tschechischen Begriffe, die ČOI und der Stichtag 2026.

· 5 Min. Lesezeit

In Tschechien heißt das GARAN-Label harmonizovaný štítek und die harmonisierte Mitteilung harmonizované oznámení. Die Pflicht, sie anzuzeigen, wird durch einen Gesetzentwurf in das Zivilgesetzbuch geschrieben, der am 6. Oktober 2026 noch im Abgeordnetenhaus lag. Die Gestaltungsregeln der EU gelten ohnehin ab dem 27. September 2026.

Kernpunkt: Der Regierungsentwurf 53 ändert das Zivilgesetzbuch (§ 1811 und § 1820) und das Verbraucherschutzgesetz. Sein vorgesehenes Anwendungsdatum 27. September 2026 ist ohne bestätigte Verabschiedung verstrichen. Am 6. Oktober 2026 war die zweite, aber noch nicht die dritte Lesung abgeschlossen. Die EU-Gestaltungsverordnung gilt seit dem 27. September unmittelbar; das belegt keine bereits wirksame tschechische Anzeigepflicht.

Der Umsetzungsentwurf

Die Richtlinie (EU) 2024/825 wird durch einen Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., des Verbraucherschutzgesetzes (zákon o ochraně spotřebitele), und des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Zivilgesetzbuchs (občanský zákoník), umgesetzt. Im Abgeordnetenhaus ist er Sněmovní tisk 53 der zehnten Wahlperiode.

Der Verlauf nach den Unterlagen des Hauses:

  • 8. Dezember 2025: Entwurf von der Regierung eingebracht;
  • 25. März 2026: erste Lesung;
  • 24. Juni 2026: zweite Lesung abgeschlossen;
  • 4. September 2026: Ausschussstellungnahme für die dritte Lesung;
  • am 6. Oktober 2026: weitere Beratung für die am 13. Oktober beginnende Sitzung vorgeschlagen, keine Annahme in dritter Lesung verzeichnet.

Der Entwurf war noch nicht im Senat, ist nicht vom Präsidenten unterzeichnet und nicht in der Gesetzessammlung veröffentlicht. Die EU-Umsetzungsfrist vom 27. März 2026 wurde versäumt. Das vom Ministerium zuvor genannte Datum 27. September war ein geplanter Termin. Der endgültige Beginn ist nach Verabschiedung zu prüfen.

Was der Entwurf regelt

Der Entwurf fasst § 1811 Abs. 2 Buchst. f des Zivilgesetzbuchs (allgemeine vorvertragliche Informationen) und § 1820 Abs. 1 Buchst. m (Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) wortgleich neu. Der Unternehmer (podnikatel) muss den Verbraucher informieren:

  • über die wesentlichen Elemente der Rechte aus mangelhafter Leistung (práva z vadného plnění), einschließlich des Zeitraums, in dem ein Mangel auftreten kann, in klarer Weise und mittels des harmonizované oznámení, dessen Form und Inhalt die Verordnung (EU) 2025/1960 festlegt;
  • wenn der Hersteller, der Importeur oder eine als Hersteller auftretende Person eine Haltbarkeitsgarantie (záruka za životnost) kostenlos, für die gesamte Ware, über mehr als zwei Jahre gewährt und sie dem Unternehmer zur Verfügung gestellt hat, zusätzlich über diese Garantie, in klarer Weise und mittels des harmonizovaný štítek.

Diese beiden Punkte gehören zu den Bestimmungen, die der Entwurf auf den 27. September 2026 legt; der übrige Entwurf war überwiegend auf den 31. Juli 2026 gefasst, ein Datum, das ohne Verabschiedung verstrichen ist.

EU-Gestaltung und nationales Verfahren

Die EU-Gestaltungsverordnung gilt seit dem 27. September 2026. Das tschechische Umsetzungsgesetz war am 6. Oktober noch nicht verabschiedet; die vorgeschlagenen Anwendungsdaten waren bereits verstrichen. Den Stand anderer Länder zeigt der Überblick aller 27 Staaten.

Tschechische Begriffe

  • harmonizovaný štítek: das GARAN-Label, die harmonisierte Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie;
  • harmonizované oznámení: die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht;
  • záruka za životnost: die Haltbarkeitsgarantie im Wortlaut des Zivilgesetzbuchs; die tschechische Fassung der Verordnung (EU) 2025/1960 spricht von obchodní záruka na trvanlivost;
  • práva z vadného plnění: die Rechte aus mangelhafter Leistung, der tschechische Begriff für das gesetzliche Gewährleistungsrecht;
  • výrobce, dovozce, podnikatel: Hersteller, Importeur, Unternehmer.

Gestaltung, Farben und Größenregeln des Labels ändern sich in der tschechischen Fassung nicht. Nutzen Sie den Generator für das Label und laden Sie die tschechische Mitteilung auf der Seite zum Gewährleistungslabel.

Aufsicht und Sanktionen

Die tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce, ČOI) überwacht die Einhaltung des Verbraucherschutzgesetzes und ist die zentrale Behörde für unlautere Geschäftspraktiken.

Die endgültigen GARAN-Sanktionen sind noch offen. Maßgeblich wird der verabschiedete Gesetzestext sein. Eine spezielle Übergangs- oder Vollzugspraxis ist nicht bestätigt.

Wo Sie mehr lesen

  • Das Ministerium für Industrie und Handel (MPO) führt eine Seite zu den harmonisierten Garantieinformationen mit Links zu den Leitlinien und Dateien der Kommission.
  • Das Abgeordnetenhaus veröffentlicht den Entwurf, die Änderungsanträge und den vollständigen Gesetzgebungsverlauf unter tisk 53.
  • Aktuelle Hinweise zur Aufsicht veröffentlicht die ČOI.

Was jetzt zu tun ist

  1. Fragen Sie Ihre Lieferanten, welche Modelle eine kostenlose Herstellergarantie für die Haltbarkeit von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware tragen.
  2. Bereiten Sie Labels und ihre Platzierung auf Produktseiten, vor der Bestellung und in der dauerhaften Bestätigung vor; siehe GARAN-Label online.
  3. Planen Sie eine gut sichtbare tschechische Mitteilung und prüfen Sie nationale sowie grenzüberschreitende Pflichten; siehe wo Sie das Gewährleistungslabel anzeigen.
  4. Verfolgen Sie die dritte Lesung von tisk 53 wegen des endgültigen Wortlauts und der Sanktionen.

FAQ

Ist das Label in Tschechien Pflicht, wenn der Entwurf bis zum 27. September 2026 nicht verabschiedet ist?

Die Verordnung (EU) 2025/1960 gilt ab diesem Datum unmittelbar. Die Anzeigepflicht selbst folgt aus der geänderten Verbraucherrechterichtlinie und braucht die tschechische Umsetzung. Die Vorgehensweise der ČOI während der Umsetzungslücke ist nicht bestätigt. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen können die Regeln anderer Staaten relevant sein.

Ändert das tschechische Recht die Zweijahresschwelle?

Nein. Der Entwurf verwendet dieselbe Bedingung wie die Richtlinie: kostenlos, gesamte Ware, länger als zwei Jahre, dem Unternehmer mitgeteilt.

In welcher Sprache muss die Mitteilung sein?

Verwenden Sie für tschechischsprachige Verkäufe die amtliche tschechische Fassung und prüfen Sie zusätzliche Sprachvorgaben anderer Absatzmärkte.

Quellen

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